Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil ?Vertragsnaturschutz? teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , sofern sie Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Flächen, auf denen Sie die Investition umsetzen, müssen in Rheinland-Pfalz liegen und mindestens für 5 Jahre erhalten und sachgerecht gepflegt werden. Ihre Investition muss mit den Umweltschutzvorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Betriebe, die einer Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, die Pflanzung von Streuobstbäumen für den Erwerbsobstbau.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.