Fördermelder

Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Land

Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als hessische Kommune einen nachhaltigen Mobilitätsplan erstellen und umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den nachhaltigen integrierten Mobilitätsplan, für den Sie eine Förderung beantragen, auf Grundlage der in den europäischen SUMP-Leitlinien ( Sustainable Urban Mobility Plan ) festgelegten Schritte aufstellen, auf bewährten Planungsansätzen aufbauen und in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien berücksichtigen. Beachten Sie bitte, dass ein nachhaltiger integrierter Mobilitätsplan als erstellt gilt, wenn er in Ihrer Kommune auf politischer Ebene beschlossen wurde. Zum Umsetzungsmanagement geförderter Mobilitätspläne gehören vor allem: kontinuierliches Monitoring der Umsetzung (und bei Bedarf die Anpassung der beschlossenen Maßnahmenpakete sowie einzelner Maßnahmen) in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachpersonen und Organisationen, Information und Einbindung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch weiteren Interessengruppen und der Öffentlichkeit sowie konkrete Umsetzung von einzelnen, übergeordneten Maßnahmenpaketen, sofern diese strategische und operationelle Aufgaben im Mobilitätsmanagement, zur Umverteilung des öffentlichen Raums oder die Planung und Umsetzung von Logistiklösungen umfassen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Beachten Sie bitte, dass Fördermittel des Bundes und der EU für dieselben Maßnahmen grundsätzlich vorrangig zu beantragen und zu nutzen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.