Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplanes sein. Die Bedeutung der Maßnahme muss in der Regel einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.