Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Mindestens 3 Hektar Ihrer beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen. Sie müssen die Flächen als Grünland oder Ackerland nutzen. Wenn Sie die 1. Zahlung der Ausgleichszulage in den Jahren 2010 bis 2014 erhalten haben, müssen Sie Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre ab der 1. Zahlung fortführen (Ausnahme: genehmigte Aufforstungen). Sie müssen die Flächen selbst bewirtschaften.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.