Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.