Fördermelder

Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie ? KoFöR)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die von ihnen geführten Unternehmen sowie deren gemeindliche Einrichtungen mit Sitz in Bayern, Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und höchstens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Sitz in Bayern, die zudem zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach Landesentwicklungsprogramm Bayern zählen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die geplante Maßnahme muss Ihnen ein zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans vorliegen, zum Beispiel des Gemeinderats, der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrats oder der Gesellschafterversammlung. Sie müssen sicherstellen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Machbarkeitsstudien.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.