Fördermelder

Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums ?Garantiefonds ? Hochschulbereich (RL-GF-H)?

Bund

Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung aus dem Garantiefonds ? Hochschulbereich ( RL -GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben Personen mit Aufenthaltstitel Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz, Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen. Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.