Förderung im Rahmen des Sonderprogramms ?Transformation@Bayern? (T@B)
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie ? insbesondere Kfz -Zulieferer ?, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen. Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen. Ihr Transformationsvorhaben muss der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.