Fördermelder

Förderung im Rahmen des Regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes

Land

Saarland · LandesförderungGastgewerbe TourismusZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Saarland in bestimmten Regionen ein touristisches Unternehmen betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen und Ihre Betriebsstätte im ausgewiesenen Fördergebiet liegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben dürfen Sie nur in den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel oder im Saarpfalz-Kreis umsetzen. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Möglichkeit schaffen, dass das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich steigt. Dies geschieht durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen, es ist der sogenannte Primäreffekt. Sie müssen mit Ihrer Investition in Ihrer Betriebsstätte für Tourismus neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bereits vorhandene sichern. Dabei zählen Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze in der Förderung. Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen. Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten selbst an dem Vorhaben beteiligen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben. Als Unternehmen in Schwierigkeiten oder als gemeinnütziges Unternehmen erhalten Sie keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.