Fördermelder

Förderung im Rahmen des Programms ? IFB -Förderkredit Sport ?

Land

Hamburg · LandesförderungKultur Medien SportDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Sportstätten zu erhalten und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind im Bereich des Sports tätige Vereine und Verbände, die im Hamburger Vereinsregister geführt sind, und private gemeinnützige Sportstiftungen, die die für Sportvereine genannten geltenden Förderkriterien erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Organisation muss normalerweise mindestens 50 Mitglieder haben, gemeinnützig und ausschließlich auf Ortsebene im Amateursportbereich tätig sein. Ihr zu förderndes Vorhaben muss von sportpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein, wobei Sie den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Unterhaltung der vereinseigenen Sportstätte gewährleisten müssen. Ihre Sportstätte darf nur für den Amateursport genutzt werden. Ihre Angebote müssen sich ausschließlich an Interessierte in Hamburg und der näheren Umgebung richten. Ihre Sportanlage muss bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre, bei Grundinstandsetzung oder Modernisierung für mindestens 10 Jahre genutzt werden. Sie müssen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent tragen und die zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.