Förderung im Rahmen des Programmes DO ! Export der Initiative Musik
Bund
Bundesweit · BundesweitFreie BerufeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Veranstaltungen und Kampagnen im Ausland zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und Sie dürfen über keine Dependancen/Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit muss unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstlerinnen und Künstlern verbunden sein, beispielsweise als Management-, Booking- und PR-Agentur, Label und Musikverlag, Vertrieb. Sie wählen zur Umsetzung der Maßnahmen ökologisch sinnvolle Möglichkeiten, die Ihren ökologischen Fußabdruck verbessern können. Sie achten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Diversität und Inklusion. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen. Die Initiative Musik behält sich vor, bei Antragsstellenden, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.