Förderung im Rahmen des Programmes BerlinInnoGrowth (?BIG?-Programm)
Bund
Berlin · LandesförderungDigitalisierungBeteiligung
Worum es geht
Als Start-up oder KMU mit innovativem (zum Beispiel ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung oder ein Wandeldarlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Ihr Unternehmen kommt für das Programm nur in Betracht, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt: es handelt sich um ein wachstumsorientiertes, mittelständisches Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR , Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine andere geeignete Rechtsform, Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin (spätestens seit 3 Monaten vor der Stellung des Finanzierungsantrages); liegt der Hauptsitz nicht in Berlin, muss der Hauptsitz innerhalb der EU liegen und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (FTE) des Unternehmens in Berlin tätig sein, es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit einem innovativen/digitalisierungsorientierten und zukunftsfähigen Geschäftsmodell, Ihr Unternehmen verfügt über ein marktgängiges Produkt und ist profitabel oder auf die Erreichung der Profitabilität in den kommenden 18 Monaten ausgerichtet, die mit der Umsetzung des Geschäftsplanes Ihres Unternehmens verbundenen Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Wertsteigerungs- und Wachstumspotenzial, es besteht eine realistische Exitperspektive für das Unternehmen, welche einen Verkauf der Beteiligung mit Gewinn innerhalb von 5 Jahren möglich erscheinen lässt, das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Sitz und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (Vollzeitäquivalente) des Unternehmens für mindestens ein Jahr nach Erteilung der Finanzierungszusage nicht außerhalb Berlins zu verlegen. Ausgeschlossen ist die Finanzierung Ihres Unternehmens, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt: es handelt sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), es handelt sich um ein Unternehmen, welches zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung an einem geregelten Markt börsennotiert ist, es handelt sich um ein Unternehmen, das oder dessen Geschäftsführer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung von Sanktionen der EU direkt betroffen sind, es handelt sich um ein Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW beziehungsweise das Unternehmen verstößt gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste. Die IBB Gruppe schließt zudem bestimmte Geschäftspraktiken und Geschäftsfelder generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie den Ausschlusskriterien der IBB Gruppe entnehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.