Förderung im Rahmen des GRW -Sonderprogramms ?Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen?
Bund
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Worum es geht
Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, können Sie eine GRW -Förderung von bis zu 95 % erhalten. Zur Förderung der Maßnahmen stehen Mittel vom Bund und von den beteiligten Ländern in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro (750.000.000 EUR ) zur Verfügung; davon stellt der Bund 375 Millionen Euro (375.000.000 EUR ) bereit, um die Hälfte der Ausgaben in jedem Land zu tragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden, Gemeindeverbände und bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Damit Ihr Vorhaben aus dem Sonderprogramm gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Lage im Fördergebiet des Sonderprogramms: Der Investitionsort muss sich innerhalb einem der in Anhang 4 des Koordinierungsrahmens explizit genannten Fördergebiets befinden. Transformationseffekt: Das Vorhaben muss nachweislich nicht nur dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu forcieren, sondern gerade auch den Standort stärken, um neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale vor Ort zu erschließen . Ausschluss fossiler Infrastruktur: Im Hafenbereich ist die Förderung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe (wie Tankstellen oder Anlagen für LNG--Liquified Natural Gas, deutsch: Flüssigerdgas , CNG--Compressed Natural Gas, deutsch: komprimiertes Erdgas , Diesel oder LPG--Liquefied Petroleum Gas, deutsch: Flüssiggas ) ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Kap.--Kapitel 3.2.2.7 Abs. 3). Beihilferecht: Die Maßnahme muss mit den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar sein. Kein Vorzeitiger Beginn: Sie dürfen erst nach der schriftlichen Antragstellung mit den Arbeiten beginnen (Anreizeffekt). Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes ( Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt) ein : Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anhang 3 des Koordinierungsrahmens - siehe Rechtsgrundlage). Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Begründung des Beitrags zur Transformation. Gesamtfinanzierungsplan (aufgeteilt nach Kalenderjahren). Nachweis der diskriminierungsfreien Nutzung der Infrastruktur. Lagepläne und technische Skizzen der geplanten Maßnahme. Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.