Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programm s "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"
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Worum es geht
"JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit? ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. ?JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit? wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind antragsberechtigt für das ESF Plus-Programm ?JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind. Für die Gewährung einer Zuwendung reichen Sie bitte einen fristgerechten und vollständigen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Das Vorhaben, für das Sie eine Zuwendung beantragen, darf noch nicht begonnen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Beabsichtigen Sie, das Vorhaben vorzeitig zu beginnen, beantragen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte einen vorzeitigen Vorhabenbeginn. Auch in diesem Fall haben Sie einen fristgerechten und vollständigen Antrag einzureichen und im Antrag nachvollziehbar darzulegen, weshalb der vorzeitige Vorhabenbeginn erforderlich ist. Beabsichtigen Sie, die Zuwendung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiterzuleiten, muss der Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) seinerseits ebenfalls die Voraussetzungen eines Vorhabenträgers (Zuwendungsempfängers) ? ordnungsgemäße Geschäftsführung und Buchführung ? erfüllen und ein unmittelbares Eigeninteresse an der Projektdurchführung haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Weiterleitungsempfänger maßgeblich an der Projektkonzeption und/oder der Projektdurchführung beteiligt ist. Er soll sich durch Eigenmittel angemessen an der Finanzierung beteiligen. Die Weiterleitung an Dritte ist im Wege eines Weiterleitungsvertrages oder durch Bescheid zu regeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.