Fördermelder

Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)

Bund

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Worum es geht

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW -Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden, Gemeindeverbände und bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen. Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden. Investitionszuschüsse werden nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie) Energieversorgung Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Handelsvermittlung Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Verkehr und Lagerei Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt exterritoriale Organisationen und Körperschaften Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.