Fördermelder

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima ? Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in einer der vorgenannten Rechtsformen sind ebenfalls Begünstigte. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen je nach Maßnahme durch einen Fachplaner oder Energieberater nachweisen. Nichtinvestive Maßnahmen müssen Mindeststandards bei der Vorbereitung für die Erstellung und Umsetzung von kommunalen Wärmeplänen, beispielsweise Transformationspläne für die Wärmeversorgung, aufweisen. Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten. Einzelheiten werden auf der Internetseite der Bewilligungsstelle unter www.sab.sachsen.de veröffentlicht (siehe Ansprechpunkt).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.