Fördermelder

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima ? Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Land

Sachsen · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen. Ihr Projekt muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen. Ihr Projekt muss hinsichtlich des technologischen Reifegrads vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad ausgerichtet sein, mindestens muss jedoch eine Validierung der Technologie im Labormaßstab erfolgen. Sie müssen sich bereiterklären, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) kostenfrei begleitet wird, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen. Sie müssen eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten. Die Projektlaufzeit darf 48 Monate nicht überschreiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.