Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima ? Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Ihr Vorhaben naturbasierte Lösungen verfolgt, kann es vorrangig gefördert werden. Wenn Sie ein Neubauvorhaben oder ein Vorhaben zur Modernisierung von Gebäuden planen, müssen Sie die gesetzlichen Standards überschreiten oder andere positive Umweltauswirkungen erreichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.