Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)
Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative fördert Projekte in allen EU -Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können. Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative erfüllt sein: Ihre Organisation ist eine Nichtregierungsorganisation ( NGO ), eine regionale oder lokale Behörde, ein gemeinnütziges Unternehmen oder eine Universität oder andere Bildungseinrichtung . Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem EU -Mitgliedsland oder in einem der EU -Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien , Bosnien-Herzegowina , Kosovo , Montenegro , Nordmazedonien oder Serbien . Ihr Projekt wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt, ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern. Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten. Darüber hinaus benötigen Sie: geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal, wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren, geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte. Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.