Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung
Land
Bremen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Sitz in Bremen haben. Ihre Projekte müssen gemeinnützig sein und in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen. Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen. Die Projekte müssen ein definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum zum Ziel haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen. Sie müssen regelmäßig einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Ein aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein. Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.