Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)
Land
Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Sie möchten Ihren Wald fit für den Klimawandel machen oder Schadflächen wiederaufforsten? Der Freistaat Bayern unterstützt Ihre waldbaulichen Maßnahmen mit finanziellen Zuschüssen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll, sowie Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen. Dies können beteiligte Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, kommunale Körperschaften sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sein. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie sind Waldbesitzer, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Kommune (kein Staatsforst). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt (Ausnahme: Gefahr im Verzug bei sofortigem Antrag). Die Maßnahme muss forstfachlich notwendig sein und standortgemäße Baumarten verwenden (zum Beispiel Mindestanteil Laubholz). Der Zuschuss muss mindestens 700,00 EUR betragen (in Ausnahmen 300,00 EUR ). Es gelten jährliche Höchstgrenzen (beispielsweise 50 Hektar für Aufforstungen). Die Fläche muss in Bayern liegen und als Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) gelten. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, der Freistaat Bayern und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.