Fördermelder

Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bund

Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Planen Sie als mittelständisches Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk? Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland . Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 500 Personen und haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland . Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 1.000 Personen, haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und kooperieren mit einem geförderten KMU . Für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) und Ihr Netzwerk gilt: Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen . Ein internationales Netzwerk umfasst mindestens 4 deutsche Unternehmen, mindestens 2 ausländische mittelständische Unternehmen sowie eine ausländische Partnereinrichtung . Ihr Vorhaben ist technologisch innovativ, birgt ein hohes technisches Risiko und zeigt gute Marktchancen . Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet . Eine fachlich kompetente Management-Einrichtung unterstützt das Netzwerk als neutraler Akteur . Ausschlussgründe Folgende Vorhaben und Konstellationen sind von der Förderung ausgeschlossen: Projekte, mit denen Sie bereits vor der Antragstellung begonnen haben. Vorhaben, die keinen klaren Anreizeffekt zeigen . Netzwerke, in denen sich die Management-Einrichtung unmittelbar an den Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt . Zusatzvereinbarungen mit der Management-Einrichtung, die wirtschaftliche Interessen an den Verwertungsergebnissen aufweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.