Förderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)
Bund
Bundesweit · BundesweitMobilitaetZuschuss
Worum es geht
Planen Sie einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan und benötigen Unterstützung bei Analysen oder Beteiligungsverfahren? Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ihre prozessbegleitenden Maßnahmen mit bis zu 90 % Zuschuss.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften. Ihre Kommune verfügt bereits über einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan oder hat dessen Erstellung verbindlich geplant. Sie können die geplante Maßnahme mindestens einer der 4 SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne -Phasen (Vorbereitung und Analyse, Strategieentwicklung, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Monitoring) zuordnen. Die geplanten Gesamtausgaben für Ihr Projekt betragen mindestens 50.000 EUR . Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 % . Bei Anträgen von Stadtbezirken: Sie weisen nach, dass eine Integration in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept vorliegt und eine Bestätigung der Kommune existiert Ausschlussgründe Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheids ist ausgeschlossen . Ausgaben, die Ihnen bereits vor oder allein durch die Antragstellung entstehen, sind nicht förderfähig . Sie dürfen verschiedene Maßnahmen nicht in einer einzigen Skizze bündeln (Ausnahme: Eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator bei Verbundvorhaben)
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.