Förderung für Projekte zum Thema KMU -innovativ: Medizintechnik ( Hightech Agenda)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kl eines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in einem Verbund mit Forschungseinrichtungen und Kliniken Medizinprodukte erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die die EU -Definition für KMU erfüllen. ? Sie müssen ihre Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklären. Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100.000.000 EUR . ? Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen von Projekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen. Zusätzlich müssen alle antragsberechtigten Einrichtungen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. ? Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. ? Forschungseinrichtungen, die bereits vom Bund oder den Ländern grundfinanziert werden, können zusätzliche Projektförderungen erhalten, wenn sie den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten klar darstellen. Es gelten darüber hinaus die folgenden Voraussetzungen für eine Förderung: Die Partner Ihres Projekts müssen ihre Zusammenarbeit schriftlich festhalten. ? Es muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte Kriterien des BMBF vorliegen (vergleiche BMBF -Vordruck Nr. 0110). Projekte ohne Beteiligung von Unternehmen sind ausgeschlossen. ? Der koordinierende Partner Ihres Projektes sollte ein KMU oder mittelständisches Unternehmen sein und als Hauptverwerter auftreten. ? Sie müssen nachvollziehbar beschreiben, wie das Medizinprodukt nach Abschluss des Projekts in den Markt gebracht wird. ? Wenn Sie als KMU ein anspruchsvolles Einzelprojekt durchführen, kann dies gefördert werden, wenn Ihr KMU entsprechende Kompetenzen nachweisen kann. ? Alle Partner müssen sicherstellen, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen. ? Klinische Studien müssen von einer klinischen Einrichtung in Deutschland durchgeführt und die Daten veröffentlicht werden. ? Klinische Studien müssen rechtliche und internationale Standards erfüllen und in öffentlich zugänglichen Datenbanken registriert werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.