Förderung für Konsortien für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge
Bund
Bundesweit · BundesweitEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind ein Unternehmen oder eine wirtschaftlich tätige Kommune. Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent. Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken. Ihre Anlage stößt im Normalfall mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr aus. Die beantragte Fördersumme liegt über 15 Millionen EUR (15.000.000,00 EUR ). Sie wollen gemeinsam als Konsortium 1 Produkt in der Bundesrepublik Deutschland herstellen. Sie erreichen als Konsortium zusammen die Mindestgröße der Emissionen. Sie haben einen technologischen Verbund Ihrer Prozesse. Alle Anlagen werden von Mitgliedern des Konsortiums betrieben. Ausschlussgründe: Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig. Vorhaben, die mehr als 2,5 Milliarden EUR (2.500.000.000,00 EUR ) an Fördermitteln benötigen, sind nicht förderfähig. Vorhaben, die ausschließlich Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) produzieren, sind nicht förderfähig.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.