Fördermelder

Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Bund

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Worum es geht

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein, Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben, Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist, Sie einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.