Fördermelder

Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bund

Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein anspruchsvolles Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE-Projekt) planen, können Sie einen Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie erhalten. Damit prüfen Sie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens im Vorfeld.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte fachliche Bedingungen erfüllen. Ihre Voraussetzungen für eine Förderung: Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen. Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM -Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück. Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen. Sie können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen. Sie verfügen über das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für die Durchführung. Sie haben ausreichend qualifiziertes Fachpersonal (oder planen entsprechende Neueinstellungen beziehungsweise zeitweilige Personalaufnahmen). Ihre verbleibende Personalkapazität stellt den weiteren Geschäftsgang in Ihrem Unternehmen sicher. Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen. Die Studie bereitet ein im ZIM grundsätzlich förderfähiges Projekt vor. Sie halten bei der Durchführung wissenschaftliche und technische Standards ein (lege artis). Sie bewahren Primärdaten nach Abschluss für mindestens 5 Jahre auf. Je Unternehmen kann maximal 1 Antrag in Bezug auf ein geplantes Projekt bewilligt werden. Bei Kooperationen: Die Studie wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt (ohne einseitige Dominanz einzelner Unternehmen). Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn: Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung). Ihr Unternehmen als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? gilt. Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Die Studie Ihnen eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht. Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird. Die Studie im Auftrag eines Dritten durchgeführt wird. Sie bei Kooperationen mit verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen zusammenarbeiten. Sie bei früheren ZIM -Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.