Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen durch Investitionsvorhaben Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt im Fall von Investitionsvorhaben, überregional aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnerinnen und Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen und sonstige regionale Akteurinnen und Akteure für Kooperationsnetzwerke und juristische Personen des Privatrechts, die Innovationscluster als Träger betreiben (Clusterorganisation). Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnerinnen und Partnern, davon ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Applikations-, Innovations-, Gründerzentren sowie sonstige regionale Akteurinnen und Akteure für Innovationscluster. Bestimmte Branchen sind ganz oder in Teilen von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss geeignet sein, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sogenannter Primäreffekt). Mit Ihrem Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Tourismusvorhaben müssen von besonderem Landesinteresse sein und die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützen. Durch Lohnkostenzuschüsse geförderte Arbeitsplätze müssen mindestens 5 Jahre besetzt bleiben und überwiegend folgene Kriterien erfüllen: überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung, besonders hohe Wertschöpfung oder Bereich mit besonders hohem Innovationspotenzial. Beantragen Sie eine Förderung von Kooperationsnetzwerken oder Innovationsclustern, müssen Sie ein inhaltliches Konzept zur Aufgabenstellung und zu den Zielsetzungen sowie ein nachvollziehbares Finanzkonzept für den jeweiligen Förderzeitraum vorgelegen. Umweltschutzbeihilfen erhalten Sie nur, wenn es sich um Investitionsmehrkosten handelt, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen oder nationalen Normen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Sie müssen die Voraussetzungen des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? beachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (mit Ausnahme von Förderung zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.