Fördermelder

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen

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Worum es geht

Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaften Anstalten Stiftungen kommunale Gebietskörperschaften Gemeinden Landkreise gemeinnützige kirchliche Träger Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.