Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Möchten Sie Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern schaffen oder erhalten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Zuschüssen beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Einrichtung ist im Bestand langfristig gesichert. Dies weisen Sie durch eine positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens 10 Jahre. Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alternativ unterliegt sie einer entsprechenden gesetzlichen Aufsicht, wie der Schulaufsicht. Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Betreuungsplätze oder erhält Plätze, die ohne Sanierung wegfallen würden. Die Plätze stehen Kindern von der ersten bis zur vierten Klassenstufe zur Verfügung. Sie stellen eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche sicher. Der Zuwendungsbetrag unterschreitet 10.000,00 EUR nicht. Sie sind Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigter Besitzer der Gebäude und Grundstücke. Sie halten die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für Investitionen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Sanierungsaufwendungen zur Instandhaltung oder zum Werterhalt der Bausubstanz, wenn diese nicht dem Ziel der Erhaltung von Bildungs- und Betreuungsplätzen dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.