Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Land
Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln. Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein. Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden. Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen. Nach Abschluss der Maßnahme muss Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein, die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein, der Duschplatz stufenlos begehbar sein, die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.