Fördermelder

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Bund

Brandenburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung. Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe). Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen. Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert. Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein. Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen. Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.