Förderung für berufliche Weiterbildung beim Jobcenter (Bildungsgutschein)
Bund
Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht, der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt, Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird, mehr als 120 Stunden dauert, der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und Sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.