Fördermelder

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie mit einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss Maßnahmen planen, die der Bewirtschaftung zugutekommen und die Besitzzersplitterung überwinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben darf nicht durch Dritte, vor allem nicht durch öffentliche Verwaltungen oder Betreuungsorganisationen, durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes, der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt. Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.