Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (ForstGAKFöRL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Auch als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss können Sie einen Antrag stellen. Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (GAK). Bitte beachten Sie die geltenden Zweckbindungsfristen und die besonderen Voraussetzungen, die für die einzelnen Maßnahmen gelten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.