Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Land
Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Maßnahme zur Verbesserung des Waldbestands in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Besitzerinnen oder Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie deren Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Unternehmen müssen Sie die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) erfüllen, um antragsberechtigt zu sein. Ihre Maßnahme muss den rechtlichen Bestimmungen und den Regelungen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen. Sie müssen ? mit Ausnahme forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse ? Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen können. Sie müssen die Zweckbindungsfristen für die einzelnen Förderbereiche beachten. Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderbereiche. Keine Förderung erhalten der Bund, das Land, die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent bei genannten Institutionen befindet, und Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.