Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie ? Kofi-RL)
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU -Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen geplante Maßnahme muss durch eine Förderrichtlinie zu einem EU -Fonds der Förderperiode 2014 bis 2020 oder 2021 bis 2027 gefördert werden. Die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt worden sein. Sie als Kommune haben in den vergangenen 3 Jahren eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft verzeichnet. Dies ist der Fall, wenn der durchschnittliche Vergleichswert der Gemeindegrößenklasse um mindestens 5 Prozent unterschritten wird. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Hauptverfahrens erbringen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.