Fördermelder

Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen anbieten, die zur Stärkung einer stabilen Familiensituation und ihrer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger sowie Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre Angebote und Ihren Einzugsbereich mit den anderen Trägern und mit der Sozialplanung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises abstimmen. Die personelle Ausstattung und die Qualifikation der Betreuenden müssen den Anforderungen der Maßnahme und den für die Erbringung sozialer Dienstleistungen üblichen Qualitätsstandards entsprechen. Sie erheben angemessene Entgelte in Form von Beiträgen von Ihren Nutzerinnen und Nutzern. Sie lassen sich von Ihren Nutzerinnen und Nutzern schriftlich versichern und wirken darauf hin, dass sie Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Ähnliches in Anspruch nehmen und an Sie zahlen. Sie setzen eigene Mittel in einem angemessenen Umfang ein. Eine kommunale Mitfinanzierung ist sicherzustellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.