Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2 -Einsparmaßnahmen (?Niedersachsen Invest EFRE ?)
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2 -Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ( KMU ), die im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen, eine Haupttätigkeit gemäß der Positivliste ausüben (Anlage 2 der Richtlinie). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Antragstellung müssen Sie belegen, dass mit Ihrem Investitionsvorhaben Ihr Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Durch das zu fördernde Vorhaben muss in Ihrer Betriebsstätte die Anzahl der Arbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, wenn kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und Sie müssen diese Arbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern besetzen, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen. Bei CO2 -reduzierenden Zusatzinvestitionen müssen Sie unter Einbeziehung von sachverständigen Dritten (zum Beispiel Energieberaterin und Energieberater, Bauingenieurin und Bauingenieur oder Architektin und Architekt) nachweisen, wie und in welchem Umfang in Ihrem Betrieb CO2 -Einsparungen durch den über den Unionsrahmen hinausgehenden Energieeffizienzgrad oder das über den Unionsrahmen hinausgehende Umweltschutzniveau oder den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.