Fördermelder

Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 ( EFRE -Förderrichtlinie 21+)

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind, sowie Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in Hessen durchgeführt werden. Ihr Vorhaben muss mit dem EFRE -Programm im Einklang stehen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE leisten. Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.