Fördermelder

Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE /JTF-Programms 2021?2027 ( EFRE -RL Mobilität)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Städten und ihrem Pendlerraum Maßnahmen für eine grüne Verkehrsinfrastruktur und saubere Mobiltätslösungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch im Verbund, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie Gesellschaften der Kommunen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Vorhaben (mit Ausnahme von Mobilitätsplänen und -konzepten) auf einem Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einem gleichwertigen Planungsrahmen der Stadt oder Planungsregion beruhen und die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum unterstützen müssen. Alle für Ihr Vorhaben erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und Bewilligungen müssen erteilt oder es muss durch die Behörden die grundsätzliche Zustimmung erklärt worden sein. Bei Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die anerkannten Regeln der Technik und technischen Regelwerke sowie die ?Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt? anwenden. Beantragen Sie eine Förderung von Radverkehrsanlagen und kombinierten Rad- und Fußverkehrsanlagen, müssen Sie den Bedarf gemäß den ?Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt? in Verbindung mit den ?Empfehlungen für Radverkehrsanlagen? der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen nachweisen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.