Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
Land
Thüringen · LandesförderungKultur KreativwirtschaftDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben: Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure sowie Entwicklerinnen und Entwickler, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Veranstalter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine hohe Professionalität und besondere medienspezifische Erfahrungen verfügen. Nicht gefördert werden Fernseh- bzw. Streamingveranstalter sowie Hochschulen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes nachweisen. Ihr Projekt muss sich an einer ökologischen und sozial gerechten Produktionsweise orientieren. Ihr Projekt muss einen kulturellen und wirtschaftlichen Effekt in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen erwarten lassen. Bei der Förderung der Produktion von Film-, Fernseh- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen sowie bei geförderten Verleihmaßnahmen müssen Sie die Kosten mindestens in Höhe der bewilligten Mittel in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen film-, fernseh- und medienspezifisch verwenden (Regionaleffekt). Sie müssen Maßnahmen der medienberuflichen Aus- und Weiterbildung in angemessenem Umfang gewährleisten. Die Premiere Ihres Projekts soll in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattfinden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, oder deren Inhalt pornografisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.