Fördermelder

Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem ? FR S)

Bund

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Worum es geht

Wenn Sie Träger einer Stützpunkteinrichtung für den Spitzensport sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen. Wenn Sie Träger eines Olympiastützpunktes sind, betreuen Sie eine ausreichende Anzahl an herausgehobenen Spitzenkadern, an Athletinnen und Athleten der Kader A bis C sowie an perspektivreichen Nachwuchskadern, weisen Sie einen ausreichenden Umfang an Schwerpunktbetreuungen und eine ausreichende Anzahl an Bundesstützpunkten nach, sind Sie für eine Trainerfinanzierung im Rahmen der Trainerkonzeption des betreffenden Bundessportfachverbandes tätig. Wenn Sie Träger eines Bundesleistungszentrums sind, ist die Einrichtung ein wesentliches Element in der Schulungsstruktur des jeweiligen Bundessportfachverbandes sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.