Förderung des Mittelstands durch Darlehen (Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand ? FRL DFM)
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT , Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Bitte beachten Sie darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche. Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.