Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowie mit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein. Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen. Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.