Förderung des internationalen Jugendaustauschs
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der freien Jugendhilfe, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie kreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein. Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Träger der Maßnahme müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen. Sie müssen die an der Maßnahme teilnehmenden Personen ausreichend unfall-, kranken- und haftpflichtversichern. Zur Qualitätssicherung müssen Sie die Schwerpunkte und Ziele der Maßnahme im Antrag darstellen und über die Ergebnisse berichten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.