Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie ? GigabitFöRL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDigitalisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein marktgetriebener Gigabit-Ausbau in dem entsprechenden Gebiet nicht zu erwarten ist. Bei Förderung nach dem Betreibermodell muss der künftige Betreiber des Telekommunikationsnetzes bei der Veröffentlichung der Ausschreibung der Baumaßnahme vertraglich feststehen. Für Planungs- und Beratungsleistungen erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.