Fördermelder

Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie den Bau oder Umbau einer nachhaltigen Sportanlage in Rheinland-Pfalz planen, die auf die Sportbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt ist und den demografischen Erfordernissen entspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie planen die Sportanlagen bedarfsgerecht und passen sie insbesondere den demografischen Erfordernissen entsprechend an. Sie gewährleisten eine ordnungsgemäße Errichtung, Verwendung und Unterhaltung der Anlage. Die Sportanlagen entsprechen in wirtschaftlich vertretbarer Weise den einschlägigen Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN -Vorschriften und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau. Sie sind Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder Pächterin und Pächter des Baugeländes mit einem mindestens 20 Jahre laufenden Pachtvertrag. Die Planung der Maßnahme hat Ausführungsreife erlangt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.