Fördermelder

Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ? Wohnen mit Kind

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Familie mit Kind ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg bauen oder kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR , bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein . Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden. Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein. Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen. Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht gefördert werden der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen, die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.