Fördermelder

Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen

Land

Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Agrarsektors, des Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes und der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Naturschutzverbände, Träger der Naturparke, Vereine und Zweckverbände, die im ländlichen Raum aktiv sind oder mit innovativen Projekten aktiv werden wollen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeeinrichtungen, Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände und sonstige juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Zielsetzung und Ausrichtung der Zusammenarbeit und der damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Projekte in einer Vorhabenbeschreibung darlegen, über Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Nahrungsmittelproduktion oder im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege verfügen und außerdem Erfahrungen in der Kooperation oder Beratung örtlicher Akteurinnen und Akteure aus diesen Themenfeldern haben, eine Stellungnahme der im Projektbereich für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zuständigen Naturschutzbehörde vorlegen. Die Akteurinnen und Akteure müssen auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zusammenarbeiten, in der die jeweiligen Aufgaben und Beiträge zur Kooperation in organisatorischer und gegebenenfalls auch in finanzieller Hinsicht geregelt sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.